Wohnen ohne Barrieren

Das Wohnhaus an der Langen Str. 18 vom Hofeingang
Das Wohnhaus an der Langen Str. 18 vom Hofeingang
Die Baustelle an der Langen Straße 18
Die Baustelle an der Langen Straße 18

Schöner Wohnen in der Altstadt
In kurzer Bauzeit von 5 Monaten wurde das Wohnhaus mit 6 WE noch vor Weihnachten 2006 fertig gestellt und Mitglieder unseres Verbandes konnten bereits einziehen.
Der alte Brunnen im Hof erhielt eine neue Einfassung und die "Sternenkucker" haben sogar einen guten Blick in den Himmel.

Neues Wohnprojekt entsteht in der Altstadt
Noch in diesem Jahr 2006 zu Weihnachten werden Mitglieder unseres Verbandes in das erste völlig freifinanzierte fast barrierefreie Wohnhaus in der Altstadt von Burg Stargard  einziehen können.
Das Haus wird mit 6 Wohnungen über einen barrierefreien Zugang und die Wohnebenen über ein Fahrstuhl erschlossen.
Wir freuen uns, dass wir eine Investorin aus Burg Stargard überzeugen konnten, die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Bauen zu berücksichtigen.

Wohnen ohne Barrieren am Walkmüllerweg 4

Das barrierefreie Wohnhaus nach DIN 18025
Das barrierefreie Wohnhaus nach DIN 18025

Der Grundgedanke für das Errichten eines barrierefreien Wohn- und Vereinshauses entstand mit dem Beschluss unserer Mitgliederversammlung "Barrierefreie Wohnangebote in Burg Stargard schaffen" schon im Jahre 1996. Es begann ein langer Weg mit vielen Problemen und Hindernissen. Zusammen mit der NEUWOBA ist es uns letztlich doch noch gelungen, eine tragfähige Finanzierung aufzustellen und dieses Haus zu errichten.

Am 16. November 2000 wurde der Grundstein für das Wohnprojekt am Walkmüllerweg 4 gelegt und bereits am 6.September 2001, nach weniger als einem Jahr Bauzeit, war Schlüsselübergabe für das fertige Haus mit 17 Wohnungen, einer Sozialstation und weiteren Gemeinschaftsräumen.

Mit diesem Wohnprojekt hat die Idee eines menschenwürdigen Wohnens  Gestalt angenommen und das Gesicht unserer 747- jährigen Stadt Burg Stargard nachhaltig geprägt. Am 26.09.2006 feierten wir mit Mitgliedern und Freunden in der Begegnungsstätte des Hauses den fünften Geburtstag im Wohn- und Vereinshaus am Walkmüllerweg 4.
Wir haben mit der Verwirklichung dieses Wohnprojektes in der Stadt Burg Stargard ein wichtiges Zeichen für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen in der Kommune gesetzt.

Burg Stargard eine Kommune für alle Lebensalter und Lebensformen - auf diesem Weg gibt es in unserer Stadt noch viel zu tun, um  vorhandene Barrieren abzubauen. Aber wir sind optimistisch schrittweise auch in den nächsten Jahren weiter voran zu kommen.

Ein wesentlicher Aspekt unseres Wohnprojektes besteht in der barrierefreien Ausgestaltung des Wohnumfeldes und der Einbeziehung der Parkanlage am Lindenbach als barrierefreien öffentlichen Erholungs- und Begegnungsraum mit Anbindung an das Stadtzentrum.

Eröffnung Wohnhaus (PDF)

Sponsoring

Sponsoring

Anläßlich des ersten Geburtstages unseres barrierefreien Wohn- und Vereinshauses am Walkmüllerweg 4a hat die Familie Brandt im September 2002 eine Gedenktafel auf einem Findling im Innenhof angebracht. Die Arbeiten wurden vom Steinmetzmeister Brandt selbst ausgeführt und von der Familie finanziert. Dies ist ein hervorragendes Zeichen der Verbundenheit mit unserem Verein und mit der Idee von einem Wohnen ohne Barrieren in Burg Stargard.

Die Kommune als Wohnstandort

Liebevoll eingerichtete 2-Raum- Wohnung am Walkmüllerweg
Liebevoll eingerichtete 2-Raum- Wohnung am Walkmüllerweg

Damit allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie gleiche Lebenschancen offen stehen, müssen Strukturen in den Kommunen entwickelt werden, welche ein unabhängiges und würdevolles Leben aller BürgerInnen in jeder Lebenslage sichern können. Dazu gehört es zu aller erst, entsprechenden Wohnraum für alle Bürgerinnen zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Dieser Verantwortung können sich die Kommunen nicht entziehen. Obwohl die Kommunen über die gemeinnützigen häufig „eigenen“ Wohnungsunternehmen einen nicht geringen Einfluß auf den Mietwohnungssektor haben, nutzen sie diesen Einfluß und die Ressourcen noch immer nicht ausreichend, um den Wohnungsbestand entsprechend umzugestalten. In diesem Zusammenhang hat die Wohnungsgesellschaft GmbH Burg Stargard die Chancen vertan, bei der komplexen Sanierung des Wohnungsbestandes Anfang und Mitte der 90-iger Jahre, wenigstens einige Wohnungen barrierefrei aus- oder umzubauen. Es kam wie in vielen Kommunen des Landes zur Null acht fünfzehn Sanierung, auf den Bautechnischenstand der 70-iger Jahre ohne eine einzige barrierefreie Wohnung im Bestand neu zu schaffen. Und dass ist für mich eine schlimme Erfahrung, denn ich habe diese Entwicklung als Mitglied des Aufsichtsrates nicht verhindern können.    
So blieb mir / uns letztlich nichts anderes übrig auf Einschränkungen behinderter Menschen, besonders auch beim Wohnen, immer wieder aufmerksam zu machen und durch ein „eigenes“ Wohnprojekt aufzuzeigen, wie die Lebensqualität für die behinderten und älteren Mitbürger in der Stadt und im Amt Burg Stargard Land verbessert werden könnten.
Der Stargarder Behindertenverband e.V. hat zusammen mit der NEUWOBA e.G., mit der Hilfe der Stadt Burg Stargard und der Unterstützung des Sozial- und Bauministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ganz ohne Unterstützung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz ein barrierefreies Wohnprojekt mit Service – Angeboten in Burg Stargard entwickelt, um die besonders prekäre Wohnungsnot für ältere und behinderte Menschen in der Stadt und dem Amt zu lindern und vor allem auch, um ein Zeichen zu setzen, was wir unter sozialen Wohnungsbau verstehen.

Betreutes Wohnen eine Mogelpackung?
Betreutes Wohnen bezeichnet eine Wohnform für Seniorinnen und Senioren, die in den letzten Jahren immer mehr in den Blickpunkt gekommen ist.
Trotzdem herrscht aber häufig Unklarheit darüber, was „Betreutes Wohnen“ oder „Wohnen mit Service“ eigentlich ist! Können auch Menschen mit einer schweren Behinderung von dieser neuen Wohnform profitieren? Sind die Wohnungen für mittlere und niedrige Einkommen überhaupt bezahlbar?
Wer kann in eine der wenigen geförderten Mietwohnung einziehen?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen und welche Betreuungsangebote müssen vorgehalten werden? Welche Erwartungen haben die Bewohner? Kann man in so einer Wohnanlage wirklich selbstbestimmt Leben und Wohnen? Sind in diesem Zusammenhang auch Assistenzpflegemodelle denkbar? Wie wird überhaupt der zukünftige Bedarf dieser Wohnformen in Mecklenburg - Vorpommern eingeschätzt?
Welche Förderprogramme gibt es im Bund und in den Ländern für den weiteren Ausbau von „Betreuten Wohnanlagen“ und für Wohnungen ohne Barrieren?
Diese Fragen werden immer wieder gestellt und es gibt darauf nur selten eine klare Antwort.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland nicht zertifiziert oder geschützt.
Dies hat dann im Einzelnen, in Abhängigkeit von den Vorstellungen und den Idealen der Bauherren oder der Betreiber, aber natürlich auch von deren finanziellen Absichten und Möglichkeiten, ganz unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen zur Folge. Auf diese Vielfalt soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Allerdings sind alle diese Projekte meist Sonderwohnformen, die wir Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht wollen, und auch zur kurzfristigen Behebung des akuten Mangels von barrierefreien Wohnungen in Deutschland als Übergangslösung von uns nicht akzeptiert werden. Wenn in Deutschland wie in Schweden mindestens 10 % des Wohnungsbestandes barrierefrei sind und die Kommunen wieder als lebensfähige Gemeinwesen funktionierten, wird es nicht mehr möglich sein, aus der Wohnungsnot von Menschen mit Behinderungen oder auch von Menschen im höheren Lebensalter so schamlos Kapital zu schlagen.