Beratungsleistung nach § 37 SGB XI


Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI
Um dem Angehörigen und Pflegenden eines Pflegebedürftigen zu helfen und die Qualität der Pflege zu überprüfen, ist eine Beratungspflege von einem zugelassenen Pflegedienst durchzuführen. Diese muss im Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Dieser Einsatz muss durch den Pflegedienst schriftlich bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Die Pflegekasse trägt alle anfallenden Kosten.
Falls Sie einen Beratungseinsatz wünschen stimmen Sie mit uns einen Termin ab.
Der Beratungseinsatz erfolgt in Ihrer Häuslichkeit.